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Neue EnEV 730.02 betrifft konventionelle Warmwasserbereiter ab 150 Litern
Per 1. Januar 2024 tritt die neue Energieeffizienzverordnung (EnEV) 730.02 des Bundes in Kraft. Diese betrifft auch konventionelle Warmwasserbereiter. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen ab dem 1. Januar 2025 nur noch Geräte installiert werden, welche die in der Verordnung definierten Mindestanforderungen erfüllen.
Welche Geräte sind betroffen?
Alle Stand- und Wand-Warmwasserbereiter mit mehr als 150 Litern Inhalt. Ausgenommen sind Hochschrank- und Einbau-Warmwasserbereiter mit Abmessungen nach dem Schweizer Mass-System (SMS).
Welche Mindestanforderungen für Warmwasserbereiter gelten ab 1.1.2025?
Ab 1.1.2025 dürfen Stand- und Wand-Warmwasserbereiter mit mehr als 150 Litern Inhalt nur noch dann verkauft und installiert werden, wenn sie mindestens die Energieeffizienzklasse B (EU-Energieetikette) erreichen.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Ja. Noch bis zum 31.12.2024 dürfen nicht-EnEV-konforme Geräte normal installiert werden. Die Übergangsfrist dient dazu, vorhandene Lagerbestände bei den Herstellern und im Handel abzubauen.
Welche Alternativen gibt es für den Ersatz grosser Warmwasserbereiter im Badezimmer?
Installation eines konventionellen Warmwasserbereiters mit maximal 150 Litern Inhalt
Installation einer Warmwasser-Wärmepumpe* oder einer Wand-Warmwasser-Wärmepumpe (Markteinführung im Laufe des Jahres 2024)
Anschluss eines Register-Wasserbereiters für die Erwärmung des Brauchwarmwassers ans bestehende Heizsystem
Welche Alternativen gibt es für den Ersatz grosser Warmwasserbereiter im Keller, im Estrich oder in anderen Nebenräumen?
Installation eines konventionellen Warmwasserbereiters mit maximal 150 Litern Inhalt
Installation einer Warmwasser-Wärmepumpe* (z. B. Oertli TWH 200/250 E/EH Pro, Oertli DHW-Serie oder Styleboiler)
Anschluss eines Register-Wasserbereiters ans bestehende Heizsystem
* Bei der Installation einer Warmwasser-Wärmepumpe müssen stets die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden (Mindestraumvolumen, maximal zulässiger Geräuschpegel etc.).
Wo gibt es weitere Informationen?
Die Profis von Meier Tobler zeigen Ihnen auf, wie Ihre Kundinnen und Kunden auch nach der Einführung der neuen Verordnung von uneingeschränktem und wirtschaftlichem Warmwasserkomfort profitieren. Kontaktieren Sie uns unter 0848 800 008 oder per E-Mail.
angebot.bern@meiertobler.ch oder angebot.schwerzenbach@meiertobler.ch
Tipp: Wir haben die wichtigsten Punkte zur Thematik EnEV 730.02 und Warmwasserbereiter auf einem Merkblatt im PDF-Format für Sie zusammengefasst.