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Neue, nachhaltige Lösung für die Wärmepumpen-Entsorgung
Vorgezogener Recycling-Beitrag (vRB) für die Entsorgung von Wärmepumpen
Auf den 1. Juli 2023 wird in der Schweiz eine neue Branchenlösung für die Entsorgung von Wärmepumpen eingeführt. Diese wird durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) finanziert, der künftig transparent in Offerten ausgewiesen werden muss. Die umweltverträgliche und kosteneffiziente Lösung wurde von Gebäude Klima Schweiz (GKS) und der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) gemeinsam mit SENS eRecycling, der Schweizer Stiftung für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, erarbeitet.
Vorfinanzierter Fonds für Abholung, Wiederverwertung und Entsorgung
Der ab 1. Juli 2023 erhobene vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) speist einen Fonds, aus dem die Entsorgung der Wärmepumpen finanziert wird. Der vRB wird zum Verkaufspreis jeder neuen Wärmepumpe addiert und muss separat in Offerten ausgewiesen werden. Die Gebühr richtet sich nach der Heizleistung der verkauften Wärmepumpe:
Leistung bis und mit 20 kW
CHF 38.–Leistung bis und mit 50 kW
CHF 85.–Leistung bis und mit 350 kW
CHF 105.–
Wichtig
Wärmepumpen und Wärmepumpen-Warmwasserbereiter, die bis am 30. Juni 2023 offeriert wurden, aber erst nach dem 1. Juli 2023 ausgeliefert und verrechnet werden, sind nicht betroffen. Jedoch unterliegen alle ab dem 1. Juli 2023 offerierten Wärmepumpen und Wärmepumpen-Warmwasserbereiter dem vRB.
So läuft die Entsorgung konkret ab
Zur Entsorgung bestimmte Wärmepumpen (mit oder ohne Kältemittel) werden von SENS innert 5 Tagen ab Auftragserteilung ab Bordsteinkante abgeholt und dem Recycling bzw. der Entsorgung zugeführt. Um die Abholung zu veranlassen, registrieren Sie sich auf der Website von SENS und füllen anschliessend online einen Abholauftrag aus. Die Kosten für die Abholung und die Verwertung des Geräts sind vollumfänglich durch den vorgezogenen Recyclingbeitrag gedeckt. Alternativ können Wärmepumpen kostenlos auf einer SENS-Sammelstelle abgegeben oder am Standort des Installateurs abgeholt werden. Für meldepflichtige Anlagen gemäss ChemRRV muss die Abmeldung durch den Betreiber oder einen Beauftragen erfolgen.
Bei Fragen zur Entsorgung von Wärmepumpen hilft Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Meier Tobler gerne weiter.