Nach Gesetz sanieren und vom Gesetz profitieren
MuKEn, GEAK & Co sind Abkürzungen für kantonale Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Massnahmen im Gebäudebereich, die zum Erreichen der Energiewende beitragen. Sie machen, zum Teil in Abhängigkeit voneinander, verbindliche Vorgaben für Gebäudesanierung und Heizungsersatz.
MuKEn, die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
Die 2014 ins Leben gerufenen MuKEn liegen den auf Energieeffizienz ausgerichteten Schweizer Förderprogrammen zugrunde und legen die Auflagen fest, die bei einer Gebäude- oder Heizungssanierung verbindlich zu erfüllen sind. Wo die MukEn in Kraft sind, muss beim neuen Heizsystem mindestens 10% erneuerbare Energie eingesetzt oder 10% Energie eingespart werden. Was das in der Praxis heisst, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Und auch von Kanton zu Kanton: Die Umsetzung der MuKEn liegt bei den Kantonen und erfordert unterschiedliche politische Prozesse. Die Situation in den einzelnen Kantonen präsentiert sich zur Zeit so:
GEAK, der Gebäudeenergieausweis der Kantone
Der schweizweit einheitlich GEAK bewertet die Qualität der Gebäudehülle hinsichtlich Wärmedämmung sowie die Gesamtenergieeffizienz der Gebäudetechnik, primär den Heizwärmebedarf. Die durch spezialisierten GEAK-Expertinnen und -Experten berechnete Klassifizierung Ihrer Liegenschaft gibt neben Entscheidungshilfen für die energetische Gesamtsanierung auch konkrete Hinweise für die Heizungserneuerung – und ist je nach Kanton Voraussetzung dafür,
welche Systeme bei der Heizungserneuerung wie eingesetzt und kombiniert werden können,
wieviel Fördergeld für eine bestimmte Lösung des Heizungsersatzes beansprucht werden kann.